Missel Brandschutz-Dämm-Manschetten nach *MLAR

(*momentan nur gültig in Deutschland)

Rohrleitungen müssen brandschutztechnisch sicher durch Wände und Decken eines Gebäudes geführt werden. Dazu hat die Marke Missel zahlreiche sichere und montagefreundliche Brandschutz-Dämm-Manschetten entwickelt. Diese gewährleisten die geforderte Rauch- und Feuerdichtigkeit und darüber hinaus auch einen wirksamen Schallschutz.

Einfache und schnelle Montage durch Klettverschluss!

Besondere Vorteile:
flexibles und anpassungsfähiges Material
kundenspezifische Sonderanfertigungen (Form) möglich
geringe Dicke 4 mm
nachträgliche Installation auch in einer späteren Bauphase möglich
körperschallentkoppelnd
reißfeste Oberfläche durch Gittergewebe
zertifiziert und zugelassen
geringe Kernlochgrößen


MSA4-BSM

Anwendung nach Erleichterungen der MLAR

Durchführungen von Rohrleitungen und elektrischen Leitungen
durch F60-/F90-Wände und F60-/F90-Decken

Gusseiserne Abwasserleitungen bis da ≤ 160 mm
Abwasserleitungen aus Edelstahl bis da ≤ 160 mm
Regenwasser- und Feuerlöschleitungen aus Stahl und   
    Gusseisen bis da ≤ 160 mm


Details

   

   
 

BSM-S

Anwendung nach Erleichterungen der MLAR
Durchführungen von Rohrleitungen und elektrischen Leitungen
durch F60-/F90-Wände und F60-/F90-Decken

Trinkwasser-, Gas- und Heizungsleitungen aus Kupfer und Stahl
    bis da ≤ 160 mm
Trinkwasser- und Heizungsleitungen aus Mehrschichtverbund
    und Kunststoff bis da ≤ 32 mm
Labor- und medizinische Gasleitungen aus nicht brennbaren
    Baustoffen bis da ≤ 160 mm
Sprinkler- und Feuerlöschleitungen
Rohrleitungen Solar- und Wasseraufbereitungsanlagen
Einzelne elektrische Leitungen wie Stromkabel, EDV-, Antennen-
    und Telefonleitungen ohne Durchmesserbegrenzung
Elektrische Leitungen in Leerrohren aus Kunststoff
    bis da ≤ 32 mm
  

 



BSM-S 13

Anwendung nach den Erleichterungen der MLAR mit integrierter Wärmedämmung nach EnEV 2009
Durchführungen von Rohrleitungen und elektrischen Leitungen
durch F60-/F90-Wände und F60-/F90-Decken

Trinkwasser-, Gas- und Heizungsleitungen aus Kupfer und Stahl
    bis da ≤ 160 mm
Trinkwasser- und Heizungsleitungen aus Mehrschichtverbund
    und Kunststoff bis da ≤ 32 mm

  

 


BSM-L

Anwendung nach den Erleichterungen der M-LüAR für nicht brennbare Luftleitungen und gemäß Missel Merkblatt Brandschutz

körperschallentkoppelnd, Baulänge 400 mm, Dicke 4 mm

 




BSM-F30

Anwendung bei F30-Wänden nach den Erleichterungen der MLAR
Durchführungen von Rohrleitungen durch F30-Wände
nicht brennbare Rohrleitungen – auch mit brennbaren
    Rohrbeschichtungen
Trinkwasser, Heizung, Solaranlagen, Feuerlöschsysteme ohne
    Durchmesserbegrenzung
Abwasser, Regenwasser, Wasseraufbereitungsanlagen ohne
    Durchmesserbegrenzung
Technische Gase sowie Labor- und medizinische Gase, Lüftung,
    Rohrpost usw. ohne Durchmesserbegrenzung
Einzelne elektrische Leitungen (wie Stromkabel, EDV-,
    Antennen- und Telefonleitungen) sowie Kabelbündel bis 100 mm
    Außendurchmesser und Kabeltrassen beliebiger Breite